Nutzung, Pflichten, Vertragsende


Nutzungsumfang (Auszug aus den Nutzungsbedingungen)

  • Die Nutzung des Notebooks und Tablets umfasst ausschließlich schulische Aufgaben und Tätigkeiten -  innerhalb und außerhalb des Unterrichts.
  • Die Nutzung durch Dritte ist in jedem Fall auszuschließen. (Dritte Person ist in diesem Sinne auch jede weitere Person des Familienhaushaltes.)
  • Das Verändern der Installation ist grundsätzlich nicht zugelassen (d.h. auch die Verwendung eines Passwortes oder das Aufspielen von zusätzlicher Software oder anderer zusätzlicher Daten sind ein Verstoß gegen diese Vereinbarung.

Pflichten des Besitzers:

  • (...) Das Arbeiten mit diesem Gerät verlangt große Sorgfalt und außerordentliches Verantwortungsbewusstsein.

Vorzeitiges Vertragsende:

  • Der Schüler bzw. die Schülerin kann bei einem Verstoß gegen diese Grundsätze aus der Notebook- oder Tabletklasse ausgeschlossen werden.
  • Im Fall des Ausschlusses aus der Klasse hat der Vertragspartner (Überlassungsnehmer) keine weiteren Ansprüche an den Förderverein oder die Schule.