Beratung für Kinder / Eltern
Zur Beratung in Schulfragen bilden die Lehrerinnen und Lehrer bzw. die Klassenleitungen die erste Anlaufstelle sowohl für die Schul-„Kinder“ als auch für deren Eltern. Darüber hinaus arbeiten an der Schule eine Beratungslehrerin und eine Sozialarbeiterin, die in all den Fällen aktiv werden, die auf der Lehrer- bzw. Klassenleitungsebene nicht zu betreuen sind. Beratungslehrerin und Sozialarbeiterin können – wenn ausdrücklich gewünscht – auch Kontakte herstellen zu speziellen Hilfeeinrichtungen; z.B. zur psychologischen Beratungsstelle, zur Jugendpolizei oder zum Jugendamt.
In der Regel werden schwierige Beratungsfälle in der Form eines „runden Tischs“ bearbeitet. D.h., es macht in jedem Fall Sinn, die Fachleute der Schule, die alle der Schweigepflicht unterliegen, möglichst früh in ein Beratungsverfahren einzubeziehen.