Beratungslehrerin


"Die Beratungslehrerin ist in erster Linie für Schüler und Schülerinnen und deren Eltern zuständig. Sie ist darüber hinaus auch Ansprechpartnerin für Lehrkräfte und Klassen, falls Beratungsbedarf besteht."

(Susanne Maier-Haag)

Kontakt:

Eine Kontaktaufnahme ist direkt mit Frau Bok oder über das Sekretariat möglich.


1. Grundsätze der Beratung

a. Beratung für Schülerinnen

  • Auftraggeber sind Eltern
  • Beratung wird häufig durch Lehrkräfte initiiert
  • Beratung unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht
  • Möglichkeit der Entbindung durch Eltern
  • Kooperation mit Lehrkräften

b. Kooperation mit außerschulischen Beratungsinstitutionen 
c. Beratung für Lehrkräfte u.a. Zusammenarbeit in Klassen


2. Beratungsanlässe

a. Leistungsprobleme

  • Allgemeine/Leistungsschwächen
  • LRS/Dyskalkulie
  • Lernlücken
  • Intellektuelle Fähigkeiten 

b. Lernprobleme/Lernstörungen

  • Lernorganisation
  • Lernmethode/Lerntechniken
  • Lernvoraussetzungen
  • Lernbereitschaft/Arbeitshaltung
  • Lerngeschichte
  • Leistungsabfall

c. Schullaufbahnberatung

  • Bildungswege/Schulabschlüsse
  • Schularten
  • Schulische Anforderungen
  • Stundentafel/Fächerangebote

 d. Verhaltensauffälligkeiten

  • Mobbing
  • Aggression
  • Kontaktschwierigkeiten
  • Außenseiterrolle

e. Psycho-soziale Probleme

  • Schulangst
  • Prüfungsangst
  • Selbstkonzept
  • Stressbewältigung
  • Motivation
  • Suizidalität
  • Pubertätsprobleme

f. Konflikte

  • Eltern / Lehrkräfte / MitschülerInnen