Beratungslehrerin
"Die Beratungslehrerin ist in erster Linie für Schüler und Schülerinnen und deren Eltern zuständig. Sie ist darüber hinaus auch Ansprechpartnerin für Lehrkräfte und Klassen, falls Beratungsbedarf besteht."
(Susanne Maier-Haag)
Kontakt:
Eine Kontaktaufnahme ist direkt mit Frau Bok oder über das Sekretariat möglich.
1. Grundsätze der Beratung
a. Beratung für Schülerinnen
- Auftraggeber sind Eltern
- Beratung wird häufig durch Lehrkräfte initiiert
- Beratung unterliegt grundsätzlich der Schweigepflicht
- Möglichkeit der Entbindung durch Eltern
- Kooperation mit Lehrkräften
b. Kooperation mit außerschulischen Beratungsinstitutionen
c. Beratung für Lehrkräfte u.a. Zusammenarbeit in Klassen
2. Beratungsanlässe
a. Leistungsprobleme
- Allgemeine/Leistungsschwächen
- LRS/Dyskalkulie
- Lernlücken
- Intellektuelle Fähigkeiten
b. Lernprobleme/Lernstörungen
- Lernorganisation
- Lernmethode/Lerntechniken
- Lernvoraussetzungen
- Lernbereitschaft/Arbeitshaltung
- Lerngeschichte
- Leistungsabfall
c. Schullaufbahnberatung
- Bildungswege/Schulabschlüsse
- Schularten
- Schulische Anforderungen
- Stundentafel/Fächerangebote
d. Verhaltensauffälligkeiten
- Mobbing
- Aggression
- Kontaktschwierigkeiten
- Außenseiterrolle
e. Psycho-soziale Probleme
- Schulangst
- Prüfungsangst
- Selbstkonzept
- Stressbewältigung
- Motivation
- Suizidalität
- Pubertätsprobleme
f. Konflikte
- Eltern / Lehrkräfte / MitschülerInnen